Ethikrichtlinien
Präambel
Wir verstehen unsere Ethikrichtlinien als Schutz der Würde und Integrität von Patienten und Weiterbildungsteilnehmern im Kontext der Zusatzweiterbildung Psychotherapie.
In der therapeutischen (also asymmetrischen) Beziehung tragen Dozenten, Supervisanden und Weiterbildungsteilnehmer die Verantwortung für Angemessenheit, Inhalt und Kontext der Therapie.
Vor allem Patienten aber tragen die Folgen unangemessenen Verhaltens seitens der Therapeuten. Die Ethikrichtlinien sollen Lehrkörper und angehende Psychotherapeuten dabei unterstützen, angemessenes Verhalten zu entwickeln, einzuhalten und in ihr Berufsbild zu integrieren.
Ethikrichtlinien
Wir verfassen unsere Ethikrichtlinien in der Ich-Form. Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Es sind stets alle Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen gemeint.
Als Psychotherapeut in Ausbildung und als Dozent des Arbeitskreises PSM achte ich die Würde und Integrität von Patienten, Ausbildungskandidaten, Einzel- und Gruppenselbsterfahrungsteilnehmern.
Ich verpflichte mich, folgende Grundsätze einzuhalten:
1. Aufklärungspflicht
Zu Beginn der Behandlung und jederzeit während der Behandlung kläre ich meine Patienten über Inhalt, Form, Dauer, Ziel und Kosten der Therapie auf.
2. Machtgefälle
Ich bin mir bewusst, dass in jeder psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung (Selbsterfahrung, Supervision, Weiterbildung mit Selbsterfahrungscharakter) ein Machtgefälle besteht.
Dieses Machtgefälle werde ich nicht missbrauchen.
3. Verantwortung
Mir ist bewusst, dass intensive Fortbildung und Supervision wichtiger Bestandteil qualifizierter Psychotherapie sind.
Die Verantwortung für jede Form von Machtmissbrauch und/oder Grenzverletzung in einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung liegt ausschließlich bei mir.
4. Abstinenz
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder als Weiterbilder (jeweils m/w/d) gehe ich mit den mir anvertrauten Personen keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeitsverhältnisse ein.
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder als Weiterbilder (jeweils m/w/d) unterlasse ich narzisstischen Missbrauch, Manipulation, politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination.
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Weiterbildung gehe ich keine sexuellen Beziehungen mit meinen Patienten, Weiterbildungskandidaten und Supervisanden ein.
Eine psychotherapeutische Behandlung beende ich nicht, um eine solche Beziehung einzugehen.
5. Karenzzeit
Die Verpflichtung zur Abstinenz gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der psychotherapeutischen Behandlung oder Weiterbildung.
Auch nach Ablauf dieser Frist halte ich mich an das Abstinenzgebot, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des Patienten oder der Patientin gegeben ist und nehme vor Aufnahme einer sexuellen oder anderweitigen privaten Beziehung eine unabhängige, qualifizierte Supervision in Anspruch.
Quellenangabe: Wir haben unsere Ethikrichtlinien weitgehend aus den Leitlinien des Ethikverein e. V. zitiert.